Wer ordnet eine MPU an?

Manchen unserer Kunden war nicht bewusst, dass eine MPU auf sie zukommt. Sie haben ein Urteil, einen Strafbefehl oder einen Bußgeldbescheid bekommen, ohne dass hier ersichtlich war, dass dies eine MPU nachsichzieht. Das hat mit den unterschiedlichen Zuständigkeiten zu tun.

Gehen Sie einfach mit der Maus auf die folgenden Bilder und erfahren Sie mehr über diese Rechtsgebiete.


FeV Verwaltungsrecht

Die Fahrerlaubnisverordnung regelt, ob im Vorfeld einer Führerscheinerteilung, -wiedererteilung oder -verlängerung, eine MPU gefordert wird, oder gefordert werden muss.


StVR Straßenverkehrsrecht

Das StVR beinhaltet unter Anderem die Grundlagen für den strafrechlichen Entzug einer Fahrerlaubnis (StVG) und den Bußgeldkatalog.


StGB Strafgesetzbuch

Das StGB hat nicht direkt mit dem Führerschein zu tun. Bei Straftaten, bei denen die Fahrzeugbenutzung in engem Zusammenhang mit der Straftat steht, kann die Fahrerlaubnis entzogen werden.

Die Fahrerlaubnisbehörde bestimmt, ob Sie eíne MPU machen müssen!

Nur die Fahrerlaubnisbehörde bestimmt darüber, ob Sie eine MPU machen müssen. Deshalb finden Sie weder in einem Urteil, einem Strafbefehl oder Bußgeldbescheid Hinweise darüber, ob eine MPU auf Sie zukommt. Unter welchen Voraussetzungen eine MPU gefordert werden kann, bzw. muss, ist in der Fahrerlaubnisverordnung geregelt.

Die Fahrerlaubnisbehörde kann auch die Fahrerlaubnis entziehen. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn Sie der Aufforderung ein MPU Gutachten vorzulegen nicht fristgerecht nachkommen, oder ein negatives Gutachten vorlegen.

Achtung! Ob Sie ein negatives Gutachten der Fahrerlaubnisbehörde zukommen lassen, sollten Sie vorher mit einem fachkundigen Berater besprechen.