Bundesverwaltungsgericht kippt Entscheidungen einer MPU unter 1,6 Promille, wenn es sich um ein Erstdelikt handelt.
Mit Urteil vom 05.04.17 (AZ. 3 C 24 15) hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass nur, wenn zusätzliche Tatsachen die Annahme von künftigen Alkoholmissbrauch begründen, ein MPU bei Ersttätern auch unterhalb von 1,6 Promille gefordert werden…
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